BITV 2.0 einfach erklärt

Wie erstelle ich barrierefreie Inhalte für eine Webseite nach BITV 2.0?

Die BITV 2.0 (kurz für Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) ist eine deutsche Verordnung zur digitalen Barrierefreiheit und gilt vor allem für Webseiten und Apps öffentlicher Stellen.
Um diese Verordnung zu erfüllen müssen 3 Videos in Deutscher Gebärdensprache erstellt werden:

  • Inhalt der Webseite
  • Navigation auf der Webseite
  • Erklärung zur Barrierefreiheit

Hierbei sind wir Ihr kompetenter Partner. Durch unsere langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Gebärdensprachvideos für öffentliche Stellen wissen wir, worauf es ankommt.

Das wichtigste Video der drei oben genannten ist das Video zum Inhalt der Webseite. Darin sollten sich alle wichtigen Informationen für den/die Besucherin befinden. Weshalb kommt jemand auf Ihre Internetseite? Welche Informationen werden gesucht? Welche Seite werden am meisten angeklickt und auf welchen wird die längste Zeit verweilt um sie zu lesen? Genau diese Informationen interessieren oft auch gehörlose Nutzerinnen und genau deshalb ist es sinnvoll, all das auch in komprimierter und zugänglicher Form als Inhalts-Video in DGS zu bündeln.

Das Navigationsvideo sollte kurz und knapp gehalten werden. Es dient, wie der Name schon sagt, zur Übersicht, wie man sich auf der Internetseite zurecht findet. Alle Informationen zu den Inhalten der einzelnen Unterseiten gehören in das Inhalts-Video. Bei der Erstellung des Textes für ein Navigationsvideo in DGS ist es sinnvoll, die Seite von oben links nach unten rechts zu beschreiben.

Die Erklärung zu Barrierefreiheit haben Sie meistens ohnehin schon auf Ihrer Internetseite. Dieser Text kann (ggf. auch gekürzt) für das Gebärdensprachvideo genutzt werden.

Wenn die Texte fertig sind geht es an die Produktion der Videos.
Für den Schnitt benötigen wir:

  • finale Texte, die übersetzt werden sollen
  • Schriftart der Webseite
  • Farben der Webseite (Farbcodes)
  • Logos, die eingeblendet werden sollen (PNG mit transparentem Hintergrund)
  • ggf. Bilder, die eingeblendet werden sollen (möglichst gute Auflösung)
  • Bei Navigationsvideo: Info, ob sich an der Internetseite noch etwas ändert, da ich einige Screenshots anfertigen würde
  • Info, was in Vor- und Abspann zu sehen sein soll (Adresse, Bildrechte, Öffnungszeiten, Logos,…)

Ist alles klar, alle Texte gut umsetzbar und alle Dateien vorhanden geht es an die Produktion.
Unser staatlich geprüfter Tauber Gebärdensprachdolmetscher wird in einem Videostudio mit Greenscreen abgefilmt. Danach werden die Videos nach Ihren Wünschen geschnitten und Sie erhalten Ihre Videos komplett fertig, bereit, sie auf Ihrer Internetseite einzufügen. Eine Korrekturschleife ist selbstverständlich inklusive, sollten Sie noch Änderungswünsche haben.

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